Der Deutsche Bundestag möge beschliessen ...
"Der Deutsche Bundestag möge beschliessen…
das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Ringe (OlymSchG), BGBI. Teil I/2004, Nr. 14 vom 6.5.2004, S. 479 ff.; in Kraft getreten am 1. Juli 2004 - §9 (2) am 7.4.2004, ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Das Gesetz spricht einer Einzelorganisation (IOK/NOK, sowie deren / dessen Rechtsnachfolger DOSB) das exklusive Vermarktungsrecht an den Begriffen "Olympia", Olympiade" und "olympisch" zu und widerspricht damit dem öffentlichen Interesse an Gebrauch und Verwertung dieser kulturell verwurzelten und für die Allgemeinheit bedeutungsvollen Begriffe. Es ist kein wichtiger Grund ersichtliche, das Recht der Allgemeinheit auf Verwendung dieser Begriffe zu beschränken.
Die Petition beantragt die vollständige Streichung ... weiter
das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Ringe (OlymSchG), BGBI. Teil I/2004, Nr. 14 vom 6.5.2004, S. 479 ff.; in Kraft getreten am 1. Juli 2004 - §9 (2) am 7.4.2004, ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Das Gesetz spricht einer Einzelorganisation (IOK/NOK, sowie deren / dessen Rechtsnachfolger DOSB) das exklusive Vermarktungsrecht an den Begriffen "Olympia", Olympiade" und "olympisch" zu und widerspricht damit dem öffentlichen Interesse an Gebrauch und Verwertung dieser kulturell verwurzelten und für die Allgemeinheit bedeutungsvollen Begriffe. Es ist kein wichtiger Grund ersichtliche, das Recht der Allgemeinheit auf Verwendung dieser Begriffe zu beschränken.
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hartensteynreport - 17. Dez, 13:07
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